Wahlanzeige
Gemäß der Satzung § 2 Nr. 1 sollen dem Beirat 18 Mitglieder (in § 1 geregelt) angehören.
Gemäß der Satzung § 2 Nr. sollte je ein Mitglied auch einen Vertreter benennen. Die Anzahl der Vertreter ist nicht zusammengekommen. Es haben sich
.......9...... Behinderte aus Verbänden und Selbsthilfegruppen
......12..... Behinderte, Angehörige und Vertreter für geistig behinderte Bürger/ -innen
zur Wahl gemeldet.
Insgesamt haben sich ........21....... Behinderte/Angehörige bzw. Vertreter für die Mitarbeit im Behindertenbeirat der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet und zur Wahl gestellt.
Für die Wahlperiode vom November 2009 bis November 2011 des Behindertenbeirates werden 18 stimmberechtigte Behinderte, Vertreter von geistig Behinderten und Angehörigen mit der Aufnahme der Arbeit beginnen.
........./...... Stellvertreter wurden für die Arbeit im Beirat gewählt.
Weitere Stellvertreter haben noch die Möglichkeit, während der Wahlperiode für eine Mitarbeit aufgenommen zu werden.
Die Vertreter werden immer dann stimmberechtigt sein, wenn von den 18Stimmberechtigten welche fehlen (§ 3 der Geschäftsordnung)
vorgelesen und beschlossen: Brandenburg an der Havel, den 18.11.2009
Ulrike Berger
Wahlleiter-/in
Am 23.11.2009 wählten die Mitglieder des Behindertenbeirates die neuen Vorstandsmitglieder für die Wahlperiode November 2009 – November 2011:
Vorsitzende: Frau Karin Kuntke
1. Stellvertreterin: Frau Renate Poser
2. Stellvertreter: Herr Willi Pfeil
Schatzmeisterin: Frau Renate Poser
1. Beisitzer: Leiter/-in der Arbeitsgruppe „Kultur, Bildung und Soziales“
2. Beisitzer: Leiter/- in der Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr“
